§ 0
Pflanzenschutz – Zusammenarbeit (Kosovo)
Kurztitel
Pflanzenschutz – Zusammenarbeit (Kosovo)
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 265/1960
Typ
Vertrag - Kosovo
§/Artikel/Anlage
Inkrafttretensdatum
17.02.2008
Unterzeichnungsdatum
18.03.1960
Index
89/08 Tier- und Pflanzenschutz
Beachte
Aus dokumentalistischen Gründen wurde für die in BGBl. III Nr. 147/2010 kundgemachte Weiteranwendung eine Kopie des Vertrages erstellt.
Langtitel
ABKOMMEN ZWISCHEN DER BUNDESREGIERUNG DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DER REGIERUNG DER FÖDERATIVEN VOLKSREPUBLIK JUGOSLAWIEN ÜBER DIE ZUSAMMENARBEIT AUF DEM GEBIETE DES PFLANZENSCHUTZES
StF: BGBl. Nr. 265/1960
Änderung
BGBl. III Nr. 156/1997
Sprachen
Deutsch, Serbokroatisch
Ratifikationstext
Dieses Abkommen wurde im Sinne seines Artikels 10 durch Notenwechsel mit 1. November 1960 in Kraft gesetzt.
Präambel/Promulgationsklausel
Die Bundesregierung der Republik Österreich und die Regierung de Föderativen Volksrepublik Jugoslawien haben, vom Wunsche geleitet, eine enge Zusammenarbeit in allen Fragen des Pflanzenschutzes im Interesse der Verringerung der durch Pflanzenkrankheiten und Pflanzenschädlinge verursachten Ernteverluste zu sichern, beschlossen, ein Abkommen über die Zusammenarbeit auf dem Gebiete Pflanzenschutzes zu treffen, und haben zu diesem Zwecke folgendes vereinbart:
Schlagworte
e-rk3
Zuletzt aktualisiert am
09.02.2018
Gesetzesnummer
20007144
Dokumentnummer
NOR40126613
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)