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Befreiung von der staatl. Einkommensteuer für ehemalige Mitglieder des Europ. Zentrums für mittelfristige Wettervorhersage
Kurztitel
Befreiung von der staatl. Einkommensteuer für ehemalige Mitglieder des Europ. Zentrums für mittelfristige Wettervorhersage
Kundmachungsorgan
Inkrafttretensdatum
01.09.2010
Langtitel
Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und dem Europäischen Zentrum für mittelfristige Wettervorhersage über die Befreiung von der staatlichen Einkommensteuer für ehemalige Mitglieder des Personals des Europäischen Zentrums für mittelfristige Wettervorhersage
Ratifikationstext
Das Einvernehmen mit dem Hauptausschuss des Nationalrates gemäß § 1 Abs. 5 des Bundesgesetzes vom 14. Dezember 1977 über die Einräumung von Privilegien und Immunitäten an internationale Organisationen, BGBl. Nr. 677 idgF, wurde hergestellt. Die Mitteilungen gemäß Art. 2 Abs. 1 des Abkommens wurden am 9. März bzw. 7. Juli 2010 abgegeben; das Abkommen tritt gemäß seinem Art. 2 Abs. 2 mit 1. September 2010 in Kraft.
Präambel/Promulgationsklausel
Die Österreichische Bundesregierung und
das Europäische Zentrum für mittelfristige Wettervorhersage,
IN DEM WUNSCHE, die Rechtsstellung ehemaliger Mitglieder des Personals des Europäischen Zentrums für mittelfristige Wettervorhersage, die im Hoheitsgebiet der Republik Österreich ansässig sind, gegenüber der staatlichen Einkommensteuer zu regeln,
IN ABÄNDERUNG der sich aus Artikel 15 Absatz 2 des Protokolls über die Vorrechte und Immunitäten des Europäischen Zentrums für mittelfristige Wettervorhersage1 ergebenden Rechtslage im Verhältnis zwischen der Republik Österreich und dem Europäischen Zentrum für mittelfristige Wettervorhersage,
HABEN FOLGENDES VEREINBART:
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1 Kundgemacht in BGBl. Nr. 29/1976 zuletzt geändert durch BGBl. III Nr. 56/2010.
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