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§ 1 33. Nachtrag zum Arzneibuch

Aktuelle FassungIn Kraft seit 25.2.2010

§ 1

Die deutschsprachige Fassung des vierten Nachtrags zum Europäischen Arzneibuch, sechste Ausgabe 2008, Nachtrag 6.4, Amtliche österreichische Ausgabe, wird in Kraft gesetzt.

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