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§ 1 Section Control-Messstreckenverordnung Pichl

Aktuelle FassungIn Kraft seit 16.12.2009

§ 1.

Als Wegstrecke, auf der die Einhaltung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit mit einer bildgebenden technischen Einrichtung, mit der die durchschnittliche Fahrgeschwindigkeit eines Fahrzeugs auf dieser Wegstrecke gemessen wird, zu überwachen ist (Messstrecke), wird der Abschnitt zwischen km 21,292 und km 28,223 der Richtungsfahrbahn Suben der A 8 Innkreis Autobahn festgelegt.

Zuletzt aktualisiert am

21.02.2018

Gesetzesnummer

20006604

Dokumentnummer

NOR40113096

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