vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Artikel III Vermögensrechtliche Beziehungen - Regelung (6. Zusatzvertrag)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.12.2009

Artikel III

Dieser Zusatzvertrag bedarf der Ratifikation; die Ratifikationsurkunden werden sobald wie möglich in Rom ausgetauscht werden. Er tritt am ersten Tag des zweiten Monats nach dem Austausch der Ratifikationsurkunden in Kraft.

Geschehen zu Wien, am 5. März 2009, in zwei Urschriften in deutscher und italienischer Sprache, die beide gleichermaßen authentisch sind.

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)