Artikel 10 – Das Sekretariat
(1) Der Ausschuss wird vom Sekretariat der UNESCO unterstützt.
(2) Das Sekretariat erstellt die Unterlagen für die Generalversammlung und den Ausschuss sowie einen Entwurf der Tagesordnung ihrer Sitzungen und stellt die Umsetzung ihrer Beschlüsse sicher.
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