vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Artikel 1 Entwicklungszusammenarbeit (Albanien)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.11.2008

Artikel 1

Artikel 1 Vertragsumfang

Dieser Vertrag stellt die allgemeinen Bedingungen für Entwicklungszusammenarbeit zwischen Österreich und Albanien dar, die auf der Basis eines Zuschusses finanziert wird und als offizielle Entwicklungshilfe zu betrachten ist.

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)