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Aufhebung der Sichtvermerkspflicht für Inhaber von Diplomaten- und Dienstpässen (Indonesien)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 26.10.2008

§ 0

Aufhebung der Sichtvermerkspflicht für Inhaber von Diplomaten- und Dienstpässen (Indonesien)

Kurztitel

Aufhebung der Sichtvermerkspflicht für Inhaber von Diplomaten- und Dienstpässen (Indonesien)

Kundmachungsorgan

BGBl. III Nr. 146/2008

Inkrafttretensdatum

26.10.2008

Langtitel

Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Republik Indonesien über die Aufhebung der Sichtvermerkspflicht für Inhaber von Diplomaten- und Dienstpässen

StF: BGBl. III Nr. 146/2008

Ratifikationstext

Die Mitteilungen gemäß Art. 10 Abs. 1 des Abkommens wurden am 9. Jänner bzw. 25. September 2008 (eingelangt am 26. September 2008) abgegeben; das Abkommen tritt daher gemäß derselben Bestimmung mit 26. Oktober 2008 in Kraft.

Präambel/Promulgationsklausel

Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung der Republik Indonesien, im Folgenden als „die Vertragsparteien“ bezeichnet,

In Anbetracht der freundschaftlichen Beziehungen zwischen den beiden Staaten;

In dem Wunsch, diese Beziehungen durch die Erleichterung der Einreise von Inhabern von Diplomaten- und Dienstpässen aus Österreich und Indonesien in das jeweils andere Land auf wechselseitiger Basis zu stärken;

In Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen und Verordnungen des jeweiligen Landes,

Sind wie folgt übereingekommen:

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