Artikel 8
Streitbeilegung
Jede Meinungsverschiedenheit oder Streitigkeit über die Auslegung oder Anwendung der Bestimmungen dieses Abkommens wird durch Konsultationen oder Verhandlungen zwischen den Vertragsparteien gütlich geregelt werden.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)