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Artikel 25 Vertrag über die polizeiliche Zusammenarbeit (Kroatien)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.10.2008

Artikel 25

Lösung von Konflikten

Allfällige Meinungsverschiedenheiten, die aus der Durchführung und Auslegung des vorliegenden Vertrages entstehen sollten und die nicht im Wege von Konsultationen durch die Zentralstellen gelöst werden können, werden auf diplomatischem Wege beigelegt.

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