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§ 2 Vorläufige Sicherstellung des Trassenverlaufs für den Brenner Basistunnel im Zuge der Hochleistungsstrecke Staatsgrenze bei Kufstein – Innsbruck – Staatsgrenze am Brenner
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11.9.2008 bis 10.09.2011 (BGBl. II Nr. 315/2008)
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