§ 2.
Die entsprechenden, bisher im Österreichischen Arzneibuch enthaltenen Monographien, die durch die in den Anlagen 1 bis 6 enthaltenen Monographien ersetzt werden, werden außer Kraft gesetzt.
Zuletzt aktualisiert am
28.09.2017
Gesetzesnummer
20005824
Dokumentnummer
NOR40098486
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