Artikel 23
Andere Dienststellen von ICPO-Interpol in Österreich
Wenn ICPO-Interpol beschließt, andere Einrichtungen von ICPO-Interpol in Österreich anzusiedeln, kann die Regierung in der Form eines Zusatzabkommens die Anwendung dieses Abkommens auf derartige andere Einrichtungen ausdehnen.
Zuletzt aktualisiert am
07.03.2025
Gesetzesnummer
20005812
Dokumentnummer
NOR40098360
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