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Namen, Abkürzungen - Europäische Umweltagentur und Europäische Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz

Aktuelle FassungIn Kraft seit 18.1.2008

§ 0

Namen, Abkürzungen - Europäische Umweltagentur und Europäische Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz

Kurztitel

Namen, Abkürzungen - Europäische Umweltagentur und Europäische Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 12/2008

Inkrafttretensdatum

18.01.2008

Langtitel

Kundmachung des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend die Namen und die Abkürzungen der Europäischen Umweltagentur und der Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz

StF: BGBl. II Nr. 12/2008

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 4 Abs. 1 Z 1 lit.c des Markenschutzgesetzes 1970, BGBl. Nr. 260, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 96/2006, wird im Einvernehmen mit der Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten kundgemacht, dass die Namen und die Abkürzungen der Europäischen Umweltagentur und der Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz, welche im Markenregister des Österreichischen Patentamtes für jedermann zur Einsicht aufliegen, von der Registrierung nach dem Markenschutzgesetz ausgeschlossen sind.

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