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Namen, Abkürzungen - Europäische Umweltagentur und Europäische Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz
Kurztitel
Namen, Abkürzungen - Europäische Umweltagentur und Europäische Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz
Kundmachungsorgan
Inkrafttretensdatum
18.01.2008
Langtitel
Kundmachung des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend die Namen und die Abkürzungen der Europäischen Umweltagentur und der Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz
StF: BGBl. II Nr. 12/2008
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 4 Abs. 1 Z 1 lit.c des Markenschutzgesetzes 1970, BGBl. Nr. 260, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 96/2006, wird im Einvernehmen mit der Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten kundgemacht, dass die Namen und die Abkürzungen der Europäischen Umweltagentur und der Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz, welche im Markenregister des Österreichischen Patentamtes für jedermann zur Einsicht aufliegen, von der Registrierung nach dem Markenschutzgesetz ausgeschlossen sind.
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