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Rückübernahmeabkommen (Bosnien-Herzegowina)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.9.2007

§ 0

Rückübernahmeabkommen (Bosnien-Herzegowina)

Kurztitel

Rückübernahmeabkommen (Bosnien-Herzegowina)

Kundmachungsorgan

BGBl. III Nr. 100/2007

Inkrafttretensdatum

01.09.2007

Langtitel

Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und dem Ministerrat von Bosnien und Herzegowina über die Übernahme von Personen mit illegalem Aufenthalt (Rückübernahmeabkommen)

StF: BGBl. III Nr. 100/2007

Ratifikationstext

Die Mitteilungen gemäß Art. 15 des Abkommens wurden am 16. Juni 2006 bzw. 16. Juli 2007 abgegeben; das Abkommen und das Protokoll zur Durchführung des Abkommens treten daher gleichzeitig mit 1. September 2007 in Kraft.

Präambel/Promulgationsklausel

Die Österreichische Bundesregierung und der Ministerrat von Bosnien und Herzegowina (im weiteren Vertragsparteien genannt),

ausgehend von den freundschaftlichen Beziehungen zwischen den beiden Staaten und ihren Völkern,

in der Absicht, die illegale Einwanderung wirksamer zu bekämpfen,

von dem Bestreben geleitet, auf der Grundlage der Gegenseitigkeit ein schnelles und effizientes Verfahren für die Identifizierung und die sichere und ordnungsgemäße Rückführung von Personen einzuführen, die die Voraussetzungen für die Einreise in das Hoheitsgebiet der Vertragsparteien oder den Aufenthalt in diesem nicht oder nicht mehr erfüllen, und die Durchbeförderung dieser Personen im Geiste der Zusammenarbeit und im Einklang mit allgemeinen völkerrechtlichen Normen zu erleichtern,

haben Folgendes vereinbart:

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