§ 1
Die deutschsprachige Fassung des sechsten Nachtrags zum Europäischen Arzneibuch, fünfte Ausgabe 2005, Nachtrag 5.06, Amtliche österreichische Ausgabe, wird in Kraft gesetzt.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
§ 1
Die deutschsprachige Fassung des sechsten Nachtrags zum Europäischen Arzneibuch, fünfte Ausgabe 2005, Nachtrag 5.06, Amtliche österreichische Ausgabe, wird in Kraft gesetzt.
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