vorheriges Dokument
nächstes Dokument

§ 2 19. Nachtrag zum Arzneibuch

Aktuelle FassungIn Kraft seit 11.1.2007

§ 2

Die Monographien und Texte des Europäischen Arzneibuches, fünfte Ausgabe 2005, und die Monographien und Texte des Österreichischen Arzneibuches, die jeweils durch Vorschriften des dritten Nachtrages zum Europäischen Arzneibuch, fünfte Ausgabe 2005, Nachtrag 5.03, ersetzt werden, werden außer Kraft gesetzt.

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)