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Kultur, Bildung, Wissenschaft – Zusammenarbeit (Albanien)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.11.2006

§ 0

Kultur, Bildung, Wissenschaft – Zusammenarbeit (Albanien)

Kurztitel

Kultur, Bildung, Wissenschaft – Zusammenarbeit (Albanien)

Kundmachungsorgan

BGBl. III Nr. 164/2006

Typ

Vertrag - Albanien

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

01.11.2006

Unterzeichnungsdatum

31.10.2005

Index

79/03 Kooperationsabkommen (Kultur, Wissenschaft, Technik)

Langtitel

ABKOMMEN zwischen der Regierung der Republik Österreich und dem Ministerrat der Republik Albanien über die Zusammenarbeit auf den Gebieten der Kultur, der Bildung und der Wissenschaft

StF: BGBl. III Nr. 164/2006 (NR: GP XXII RV 1443 AB 1604 S. 158 . BR: AB 7620 S. 737 .)

Änderung

BGBl. III Nr. 160/2012 (NR: GP XXIV RV 1912 AB 1943 S. 173 . BR: AB 8810 S. 814 .)

BGBl. III Nr. 36/2024 (betrifft nur albanische Sprachfassung)

Sprachen

Albanisch, Deutsch

Sonstige Textteile

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird genehmigt.

Ratifikationstext

Die Mitteilungen gemäß Art. 13 Abs. 1 des Abkommens wurden am 17. August bzw. 30. August 2006 abgegeben; das Abkommen tritt daher gemäß derselben Bestimmung mit 1. November 2006 in Kraft.

Präambel/Promulgationsklausel

Die Regierung der Republik Österreich und der Ministerrat der Republik Albanien (im folgenden als „die Vertragsparteien“ bezeichnet) –

im Bestreben, die Zusammenarbeit zwischen den beiden Staaten auf den Gebieten der Kultur, der Bildung und der Wissenschaft bestmöglich zu fördern und zu entwickeln,

in der Überzeugung, dass eine solche Zusammenarbeit zum gegenseitigen Verständnis und zur Stärkung der Beziehungen zwischen den beiden Staaten beitragen kann,

im Bewusstsein, dass ihre Zusammenarbeit auf der Grundlage dieses Abkommens sich auch günstig auf die multilaterale Zusammenarbeit im Bereich der kulturellen Beziehungen, namentlich in der Organisation für Erziehung, Wissenschaft und Kultur der Vereinten Nationen und im Europarat, in Programmen der Europäischen Union und der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa auswirken wird,

haben folgendes vereinbart:

Schlagworte

e-rk3

Zuletzt aktualisiert am

13.02.2024

Gesetzesnummer

20005129

Dokumentnummer

NOR30005597

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