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Artikel 9 Kultur, Bildung, Wissenschaft – Zusammenarbeit (Albanien)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.11.2006

Artikel 9

Die Vertragsparteien unterstützen im Rahmen ihrer Möglichkeiten die Zusammenarbeit auf den Gebieten des Sports und der Jugend beider Staaten.

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