ARTIKEL 32
Laufende Zahlungen im Zusammenhang mit dem Waren-, Personen-, Dienstleistungs- oder Kapitalverkehr im Rahmen dieses Abkommens sind frei von allen Beschränkungen.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
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Laufende Zahlungen im Zusammenhang mit dem Waren-, Personen-, Dienstleistungs- oder Kapitalverkehr im Rahmen dieses Abkommens sind frei von allen Beschränkungen.
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