Rechtsnormen
Kundmachungen, Staatsverträge und Sonstiges
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Artikel 1 Betragsgrenzen (Länder) nach der Vereinbarung über einen Konsultationsmechanismus für das Jahr 2006
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27.5.2006 bis 21.06.2006 (BGBl. II Nr. 233/2006)
Die aufgerufene Norm ist nicht mehr oder noch nicht in Kraft.