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Handels- und Schiffahrtsvertrag - Protokoll
Kurztitel
Handels- und Schiffahrtsvertrag - Protokoll
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 318/1937
Typ
Vertrag - Italien
§/Artikel/Anlage
Inkrafttretensdatum
10.08.1937
Unterzeichnungsdatum
07.06.1937
Index
59/10 Handelsabkommen
Langtitel
(Übersetzung.)
Protokoll über die Abänderung der Kündigungsklausel am 18. Februar
1932 in Rom zwischen Österreich und Italien unterzeichneten
Vereinbarung, betreffend die Ausfuhr.
StF: BGBl. Nr. 318/1937
Änderung
BGBl. III Nr. 139/2019 (Novelle in Bearbeitung)
Sonstige Textteile
Nachdem das am 30. Dezember 1933 in Rom unterfertigte Protokoll über die Änderung der Kündigungsklausel der am 18. Februar 1932 in Rom zwischen Österreich und Italien unterzeichneten Vereinbarung, betreffend die Ausfuhr, welches also lautet:
die verfassungsmäßige Genehmigung des Bundestages erhalten hat, erklärt der Bundespräsident dieses Übereinkommen für ratifiziert und verspricht im Namen Österreichs dessen gewissenhafte Erfüllung.
Zu Urkund dessen ist die vorliegende Ratifikation vom Bundespräsidenten unterfertigt, vom Bundeskanzler und von den Bundesministern für Finanzen, Land- und Forstwirtschaft und für Handel und Verkehr gegengezeichnet und mit dem Staatssiegel des Bundesstaates Österreich versehen worden.
Geschehen zu Wien, den 7. Juni 1937.
Ratifikationstext
Die Ratifikationsurkunden zu diesem Protokoll, dessen materielle Bestimmungen durch die Verordnung der Bundesregierung B. G. Bl. 167/1934, vorläufig in Kraft gesetzt wurden, sind am 10. August 1937 ausgetauscht worden. Das Zusatzabkommen ist daher an diesem Tage endgültig in Kraft getreten.
Präambel/Promulgationsklausel
Die unterzeichneten Bevollmächtigten der Bundesregierung der Republik Österreich und der Regierung des Königreiches Italien, hiezu entsprechend ermächtigt, haben folgendes vereinbart:
Schlagworte
BGBl. Nr. 167/1934
Zuletzt aktualisiert am
16.09.2019
Gesetzesnummer
20004711
Dokumentnummer
NOR30005141
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