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Abkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und Norwegen - Zusatzprotokoll
Kurztitel
Abkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und Norwegen - Zusatzprotokoll
Kundmachungsorgan
Inkrafttretensdatum
06.12.2005
Langtitel
Zusatzprotokoll zum Abkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und dem Königreich Norwegen aus Anlass des Beitritts der Tschechischen Republik, der Republik Estland, der Republik Zypern, der Republik Lettland, der Republik Litauen, der Republik Ungarn, der Republik Malta, der Republik Polen, der Republik Slowenien und der Slowakischen Republik zur Europäischen Union1
Sonstige Textteile
Der Rat der Europäischen Union hat gemäß Art. 6 Abs. 2 und Abs. 6 der Akte zum Beitrittsvertrag 2003 (BGBl. III Nr. 20/2004) im Namen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union den nachstehenden Staatsvertrag abgeschlossen, bei dem daher auch die Republik Österreich Vertragspartei ist:
Ratifikationstext
Das Zusatzprotokoll wurde im Amtsblatt der Europäischen Union, ABl. Nr. L 130 vom 29. April 2004 S. 89-92, veröffentlicht.
Nach Mitteilung des Generalsekretärs des Rates der Europäischen Union ist das Zusatzprotokoll gemäß dessen Art. 4 mit 6. Dezember 2005 in Kraft getreten.
Präambel/Promulgationsklausel
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1 Kundgemacht in BGBl. III Nr. 20/2004
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