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Abkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und Norwegen - Zusatzprotokoll

Aktuelle FassungIn Kraft seit 06.12.2005

§ 0

Abkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und Norwegen - Zusatzprotokoll

Kurztitel

Abkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und Norwegen - Zusatzprotokoll

Kundmachungsorgan

BGBl. III Nr. 52/2006

Inkrafttretensdatum

06.12.2005

Langtitel

Zusatzprotokoll zum Abkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und dem Königreich Norwegen aus Anlass des Beitritts der Tschechischen Republik, der Republik Estland, der Republik Zypern, der Republik Lettland, der Republik Litauen, der Republik Ungarn, der Republik Malta, der Republik Polen, der Republik Slowenien und der Slowakischen Republik zur Europäischen Union1

StF: BGBl. III Nr. 52/2006

Sonstige Textteile

Der Rat der Europäischen Union hat gemäß Art. 6 Abs. 2 und Abs. 6 der Akte zum Beitrittsvertrag 2003 (BGBl. III Nr. 20/2004) im Namen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union den nachstehenden Staatsvertrag abgeschlossen, bei dem daher auch die Republik Österreich Vertragspartei ist:

Ratifikationstext

Das Zusatzprotokoll wurde im Amtsblatt der Europäischen Union, ABl. Nr. L 130 vom 29. April 2004 S. 89-92, veröffentlicht.

Nach Mitteilung des Generalsekretärs des Rates der Europäischen Union ist das Zusatzprotokoll gemäß dessen Art. 4 mit 6. Dezember 2005 in Kraft getreten.

Präambel/Promulgationsklausel

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1 Kundgemacht in BGBl. III Nr. 20/2004

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Stichworte