VIII
Artikel 8
Expertengespräche
Zwischen Experten der beiden Vertragsparteien werden nach Bedarf Gespräche, über die Anwendung des Abkommens und dieses Protokolls abgehalten werden. Zeit und Ort solcher Gespräche werden jeweils einvernehmlich festgelegt.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
