§ 1
Die Führung der Amtsbibliothek des Bundesministeriums für Gesundheit und Frauen wird auf die Abteilung Bibliothek und Dokumentation im Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit übertragen.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
§ 1
Die Führung der Amtsbibliothek des Bundesministeriums für Gesundheit und Frauen wird auf die Abteilung Bibliothek und Dokumentation im Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit übertragen.
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