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Neues Emblem für die Organisation des Vertrages über das umfassende Verbot von Nuklearversuchen

Aktuelle FassungIn Kraft seit 19.10.2005

§ 0

Neues Emblem für die Organisation des Vertrages über das umfassende Verbot von Nuklearversuchen

Kurztitel

Neues Emblem für die Organisation des Vertrages über das umfassende Verbot von Nuklearversuchen

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 333/2005

Inkrafttretensdatum

19.10.2005

Langtitel

Kundmachung des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend das neue Emblem der vorbereitenden Kommission für die Organisation des Vertrages über das umfassende Verbot von Nuklearversuchen

StF: BGBl. II Nr. 333/2005

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