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Artikel XV Übereinkommen zur Erhaltung der wandernden wild lebenden Tierarten

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.7.2005

Artikel XV

Unterzeichnung

Dieses Übereinkommen liegt für alle Staaten und jede Organisation der regionalen Wirtschaftsintegration bis zum 22. Juni 1980 in Bonn zur Unterzeichnung auf.

Zuletzt aktualisiert am

01.12.2022

Gesetzesnummer

20004261

Dokumentnummer

NOR40068807

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