vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Artikel 83 Abkommen zur Gründung einer Assoziation EG - Chile

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.3.2005

ABSCHNITT 4

Normen, technische Vorschriften und Konformitätsbewertungsverfahren

ARTIKEL 83

Artikel 83

Ziel

Ziel dieses Abschnitts ist es, den Warenverkehr durch Beseitigung bzw. Verhinderung unnötiger Handelshemmnisse zu erleichtern und auszubauen und dabei den legitimen Zielen der Vertragsparteien und dem Diskriminierungsverbot im Sinne des WTO-Übereinkommens über technische Handelshemmnisse Rechnung zu tragen.

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)