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Artikel 33 Abkommen zur Gründung einer Assoziation EG - Chile

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.3.2005

ARTIKEL 33

Artikel 33

Öffentliches Beschaffungswesen

Mit der Zusammenarbeit der Vertragsparteien in diesem Bereich wird angestrebt, technische Hilfe bei Fragen zu leisten, die mit dem öffentlichen Beschaffungswesen, insbesondere auf kommunaler Ebene, zusammenhängen.

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