ARTIKEL 23
Artikel 23
Verkehr
(1) Die Zusammenarbeit konzentriert sich auf die Umstrukturierung und Modernisierung der Verkehrssysteme in Chile, die Verbesserung des Personen- und Güterverkehrs sowie die Erleichterung des Zugangs zum Nah-, Luft-, See- und Straßenverkehrsmarkt durch Verfeinerung des Verkehrsmanagements in betrieblicher und administrativer Hinsicht und durch Förderung von Betriebsnormen.
(2) Die Zusammenarbeit umfasst unter anderem
- a) einen Informationsaustausch über die Politik der Vertragsparteien, insbesondere über den Nahverkehr und den Verbund und die Interoperabilität der multimodalen Verkehrsnetze, und andere Fragen von beiderseitigem Interesse;
- b) Ausbildungsprogramme auf wirtschaftlichem, rechtlichem und technischem Gebiet für Wirtschaftsbeteiligte und hohe Beamte;
- c) Kooperationsprojekte für den Transfer europäischer Technologie für das globale Satellitennavigationssystem und den öffentlichen Nahverkehr.
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