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Artikel 191 Abkommen zur Gründung einer Assoziation EG - Chile

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.3.2005

ARTIKEL 191

Artikel 191

Zusammenarbeit bei der Erhöhung der Transparenz

Die Vertragsparteien kommen überein, in bilateralen und multilateralen Gremien bei der Suche nach Möglichkeiten zusammenzuarbeiten, die Transparenz in Handelsfragen zu erhöhen.

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