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Abkommen über Handel, Entwicklung und Zusammenarbeit EG – Südafrika

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.5.2004

Gemäß Art. 49 Abs. 2 B-VG ist dieses Abkommen samt Schlussakte einschließlich der dieser beigefügten Erklärungen, die in den elf Amtssprachen der Europäischen Union im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften veröffentlicht werden, dadurch kundzumachen, dass es in allen authentischen Sprachfassungen zur öffentlichen Einsichtnahme im Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten aufliegt. Aus diesem Grund ist der Inhalt dieser Rechtsvorschrift in der Datenbank nicht enthalten.

§ 0

Abkommen über Handel, Entwicklung und Zusammenarbeit EG – Südafrika

Kurztitel

Abkommen über Handel, Entwicklung und Zusammenarbeit EG – Südafrika

Kundmachungsorgan

BGBl. III Nr. 131/2005

Typ

Vertrag – Multilateral

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

01.05.2004

Index

59/04 EU – EWR

Beachte

Gemäß Art. 49 Abs. 2 B-VG ist dieses Abkommen samt Schlussakte einschließlich der dieser beigefügten Erklärungen, die in den elf Amtssprachen der Europäischen Union im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften veröffentlicht werden, dadurch kundzumachen, dass es in allen authentischen Sprachfassungen zur öffentlichen Einsichtnahme im Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten aufliegt. Aus diesem Grund ist der Inhalt dieser Rechtsvorschrift in der Datenbank nicht enthalten.

Langtitel

Abkommen über Handel, Entwicklung und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Südafrika andererseits samt Anhängen und Protokollen sowie Schlussakte und Erklärungen

StF: BGBl. III Nr. 131/2005 (NR: GP XXII RV 14 AB 152 S. 28 . BR: AB 6832 S. 700 .)

Sonstige Textteile

Der Nationalrat hat beschlossen:

  1. 1. Der Abschluss des nachstehenden Staatsvertrages samt Anhängen und Protokollen sowie Schlussakte und Erklärungen wird genehmigt.
  2. 2. Gemäß Art. 49 Abs. 2 B-VG ist dieses Abkommen samt Schlussakte einschließlich der dieser beigefügten Erklärungen, die in den elf Amtssprachen der Europäischen Union im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften1 veröffentlicht werden, dadurch kundzumachen, dass es in allen authentischen Sprachfassungen zur öffentlichen Einsichtnahme im Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten aufliegt.

Ratifikationstext

Die Notifikation wurde am 4. November 2003 beim Generalsekretär des Rates der Europäischen Union hinterlegt; das Abkommen ist gemäß seinem Art. 109 mit 1. Mai 2004 in Kraft getreten.

_____________

1 Das Abkommen wurde im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften, ABl. Nr. L 311 vom 4.12.1999 S. 3 veröffentlicht.

Schlagworte

e-rk3

Zuletzt aktualisiert am

25.01.2022

Gesetzesnummer

20004227

Dokumentnummer

NOR30004603

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)

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