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Artikel 43 Europa-Mittelmeer-Abkommen zur Gründung einer Assoziation EU - Ägypten

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.6.2004

ARTIKEL 43

Artikel 43

Zusammenarbeit in Wissenschaft und Technologie

Die Zusammenarbeit hat das Ziel,

  1. a)den Aufbau dauerhafter Verbindungen zwischen den Wissenschaftlern der Vertragsparteien zu unterstützen, insbesondere durch

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