TITEL IV
KAPITALVERKEHR UND SONSTIGE WIRTSCHAFTLICHE FRAGEN
KAPITEL 1
ZAHLUNGEN UND KAPITALVERKEHR
ARTIKEL 31
Vorbehaltlich des Artikels 33 verpflichten sich die Vertragsparteien, Leistungsbilanzzahlungen in frei konvertierbarer Währung zu genehmigen.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)