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Artikel 15 Übernahme von illegal aufhältigen Personen (Polen)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 30.5.2005

Artikel 15

(1) Dieses Abkommen muss gemäß den Rechtsvorschriften jeder Vertragspartei angenommen werden. Diese Annahme wird sodann durch Austausch diplomatischer Noten festgestellt.

(2) Dieses Abkommen tritt nach Ablauf von 60 Tagen ab Erhalt der späteren diplomatischen Note, die diese Annahme bestätigt, in Kraft.

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