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§ 1 15. Nachtrag zum Arzneibuch

Aktuelle FassungIn Kraft seit 19.3.2005

§ 1

Die deutschsprachige Fassung des achten Nachtrages zum Europäischen Arzneibuch, vierte Ausgabe 2002, Nachtrag 4.08, Amtliche österreichische Ausgabe, wird in Kraft gesetzt.

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