Artikel 33
Anwendbarkeit dieses Übereinkommens
Dieses Übereinkommen berührt nicht die einschlägigen Regeln des Völkerrechts, einschließlich des humanitären Völkerrechts.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
Artikel 33
Anwendbarkeit dieses Übereinkommens
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