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Artikel 33 Übereinkommen über die Privilegien und Immunitäten des Internationalen Strafgerichtshofs

Aktuelle FassungIn Kraft seit 22.7.2004

Artikel 33

Anwendbarkeit dieses Übereinkommens

Dieses Übereinkommen berührt nicht die einschlägigen Regeln des Völkerrechts, einschließlich des humanitären Völkerrechts.

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