§ 0
Weltgesundheitsorganisation – Satzung – 3. Abkommen
Kurztitel
Weltgesundheitsorganisation – Satzung – 3. Abkommen
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 96/1949
Typ
Vertrag - Multilateral
§/Artikel/Anlage
Inkrafttretensdatum
07.04.1948
Unterzeichnungsdatum
22.07.1946
Index
89/03 Gesundheit
Langtitel
3. Abkommen, abgeschlossen von den auf der Internationalen Gesundheitskonferenz vertretenen Regierungen, die in der Stadt New York vom 19. Juni bis 22. Juli 1946 abgehalten wurde.
StF: BGBl. Nr. 96/1949
Sprachen
Chinesisch, Englisch, Französisch, Russisch, Spanisch
Vertragsparteien
Vertragsparteien siehe Stammvertrag
Präambel/Promulgationsklausel
Die auf der Internationalen Gesundheitskonferenz, die vom Wirtschafts- und Sozialrat der Vereinten Nationen zum 19. Juni 1946 nach New York einberufen worden war, vertretenen Regierungen
sind übereingekommen, daß eine internationale Organisation unter dem Namen Welt-Gesundheitsorganisation errichtet wird,
haben sich auf eine Satzung für die Welt-Gesundheitsorganisation geeinigt,
haben beschlossen, daß bis zum Inkrafttreten der Satzung und der Errichtung der Welt-Gesundheitsorganisation eine Interims-Kommission, wie sie in der Satzung vorgesehen ist, errichtet werden soll und
sind daher übereingekommen wie folgt:
Zuletzt aktualisiert am
20.05.2025
Gesetzesnummer
20003721
Dokumentnummer
NOR30004039
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)