vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Artikel 1 Abkommen zwischen Österreich und der Slowakei über wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.12.2004

Artikel 1

Die Vertragsparteien unterstützen in Übereinstimmung mit innerstaatlichen Rechtsvorschriften und auf der Grundlage der Gegenseitigkeit die Entwicklung der wissenschaftlich-technischen Zusammenarbeit unter Berücksichtigung der jeweils festgelegten staatlichen Prioritäten in Wissenschaft und Forschung.

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)