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Abkommen zwischen Österreich und Deutschland über Gleichwertigkeiten im Hochschulbereich

Aktuelle FassungIn Kraft seit 12.12.2003

§ 0

Abkommen zwischen Österreich und Deutschland über Gleichwertigkeiten im Hochschulbereich

Kurztitel

Abkommen zwischen Österreich und Deutschland über Gleichwertigkeiten im Hochschulbereich

Kundmachungsorgan

BGBl. III Nr. 6/2004

Inkrafttretensdatum

12.12.2003

Langtitel

Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Bundesrepublik Deutschland über Gleichwertigkeiten im Hochschulbereich

StF: BGBl. III Nr. 6/2004 (NR: GP XXII RV 12 AB 180 S. 28 . BR: 6827 S. 700.)

Sonstige Textteile

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluss des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.

Ratifikationstext

Die Notifikationen gemäß Art. 7 Abs. 1 des Abkommens wurden am 18. September 2003 bzw. 10. Dezember 2003 vorgenommen. Das Abkommen ist gemäß seinem Art. 7 Abs. 1 somit am 12. Dezember 2003 in Kraft getreten.

Präambel/Promulgationsklausel

Die Regierung der Republik Österreich

und

die Regierung der Bundesrepublik Deutschland -

im Geiste der freundschaftlichen Beziehungen zwischen den beiden Staaten,

in der Absicht, die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Wissenschaften und den Austausch im Hochschulbereich zu fördern,

in dem Wunsche, den Studierenden in beiden Staaten die Aufnahme oder die Fortführung des Studiums im jeweils anderen Staat zu erleichtern,

im Bewusstsein der in beiden Staaten im Bereich des Hochschulwesens und der Hochschulausbildung bestehenden Gemeinsamkeiten -

haben hinsichtlich der Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen zum Zwecke der Fortführung von Studien oder weiterer Studien im Hochschulbereich und hinsichtlich der Führung von Hochschulgraden und akademischen Graden Folgendes vereinbart:

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