Anlage 8
TECHNISCHER ANHANG 8
Umweltschutz und Schutz von Kulturgütern
Das Kommando hat in Zusammenarbeit mit den zuständigen Organen der früheren Jugoslawischen Republik Mazedonien den Schutz der Umwelt, der Kulturgüter und anderer menschlicher Werte gemäß den entsprechenden internationalen Konventionen und den dafür geltenden Gesetzen in der früheren Jugoslawischen Republik Mazedonien zu respektieren.
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