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Anlage 10 Zustimmungserklärung zum Abkommen der NATO und FYROM

Aktuelle FassungIn Kraft seit 21.6.2002

Anlage 10

TECHNISCHER ANHANG 10

Zugang zu medizinischen Einrichtungen

Das Personal des Kommandos und dessen Familienangehörige haben Zugang zu allen medizinischen und zahnmedizinischen Diensten, einschließlich Krankenhäusern, in der früheren Jugoslawischen Republik Mazedonien.

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