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Anlage 2 Statistik der Geflügelproduktion

Aktuelle FassungIn Kraft seit 09.8.2003

Anlage 2

Erhebung in Geflügelschlächtereien

  1. 1. Anzahl der geschlachteten Tiere in Stück (einschließlich Lohnschlachtungen) pro Berichtsmonat für
  1. 2. Für jede Tierkategorie das Schlachtgewicht in Kilogramm, gegliedert nach den Herrichtungsformen pro Berichtsmonat für gerupft und entdärmt

Schlagworte

Brathuhn

Zuletzt aktualisiert am

03.01.2025

Gesetzesnummer

20002851

Dokumentnummer

NOR40042835

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)

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