TEIL V: SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Artikel 12
Inkrafttreten
Diese Vereinbarung tritt am ersten Tag des zweiten Monats in Kraft, nachdem die Vertragsparteien einander den Abschluß der innerstaatlich vorgesehenen Verfahren notifiziert haben.
Zuletzt aktualisiert am
26.04.2019
Gesetzesnummer
20002780
Dokumentnummer
NOR40042115
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