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Artikel 11 Beförderung von Personen im Kraftfahrlinienverkehr (Bosnien-Herzegowina)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.5.2003

Artikel 11

In-Kraft-Treten

Diese Vereinbarung tritt am ersten Tag des zweiten Monats in Kraft, nach dem die Vertragsparteien einander den Abschluss der innerstaatlich vorgesehenen Verfahren notifiziert haben.

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