Artikel 5
Dieses Protokoll ist nicht so auszulegen, als schlösse es Bestimmungen im Recht eines Vertragsstaats oder in internationalen Übereinkünften und im humanitären Völkerrecht aus, die zur Verwirklichung der Rechte des Kindes besser geeignet sind.
Zuletzt aktualisiert am
01.04.2020
Gesetzesnummer
20001979
Dokumentnummer
NOR40030797
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