Artikel 12
Inkrafttreten
Diese Vereinbarung tritt am ersten Tag des zweiten Monats in Kraft, nachdem die Vertragsparteien einander den Abschluß der innerstaatlich vorgesehenen Verfahren notifiziert haben.
Zuletzt aktualisiert am
25.04.2019
Gesetzesnummer
20001939
Dokumentnummer
NOR40030288
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