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§ 1 Akademischer Grad Master in European Studies“, Aufbaustudium für Europarecht und Europawirtschaft (EURAS)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.4.2002

§ 1

Die oder der Vorsitzende des Kollegiums der Donau-Universität Krems hat an die Absolventinnen und Absolventen des Aufbaustudiums für Europarecht und Europawirtschaft (EURAS) der Donau-Universität-Krems den akademischen Grad „Master in European Studies“, abgekürzt „M.E.S.“, zu verleihen.

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