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Artikel 12 Vereinbarung zwischen Österreich und Lettland über die Beförderung von Personen im nichtlinienmäßigen Verkehr auf der Straße

Aktuelle FassungIn Kraft seit 25.6.1998

Artikel 12

Inkrafttreten

Diese Vereinbarung tritt am 30. Tage nach ihrer Unterzeichnung in Kraft.

Zuletzt aktualisiert am

20.05.2019

Gesetzesnummer

20001802

Dokumentnummer

NOR40028306

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