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Artikel 15 Rückübernahmeabkommen (Estland)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.9.2001

Artikel 15

Dieses Abkommen tritt am ersten Tag des darauffolgenden Monats nach dem Tag in Kraft, an dem die Vertragsparteien einander auf diplomatischem Wege mitgeteilt haben, daß ihre jeweiligen innerstaatlichen Voraussetzungen für das Inkrafttreten erfüllt sind.

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